Fernwärme oder Wärmepumpe? Was der Bremer Wärmeplan für Ihren Stadtteil bedeutet

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Wärmeplan der Stadtgemeinde Bremen wurde am 7. April 2026 vom Senat beschlossen und nach dem Beschluss der Stadtbürgerschaft am 21. April 2026 veröffentlicht. Zieljahr ist 2038.
  • Der Plan verpflichtet niemanden. Es gibt keinen Anschlusszwang und laut Wärmeplanungsgesetz keine einklagbaren Rechte oder Pflichten.
  • Auch die Heizungspflicht gibt es nicht mehr: Seit dem 29. Juli 2026 gilt das Gebäudemodernisierungsgesetz, die 65-Prozent-Regel ist ersatzlos entfallen.
  • Wärmenetze sollen bis 2038 rund 36 Prozent des Bremer Wärmebedarfs decken. Für die große Mehrheit der Gebäude bleibt es bei einer Lösung im eigenen Haus.
  • Der Zeitdruck kommt jetzt nicht mehr vom Gesetz, sondern von der Förderung: Die Sätze sinken seit dem 21. Juli 2026 in festen Stufen.

Seit April 2026 liegt er vor, seit Juli ist das Heizungsgesetz ein anderes: Für Bremer Eigentümerinnen und Eigentümer haben sich innerhalb weniger Monate beide Rahmenbedingungen verschoben, auf die sie ihre Heizungsentscheidung stützen wollten. Das Ergebnis ist eine merkwürdige Ruhe. Niemand muss mehr etwas. Und genau deshalb ist die Frage schwieriger geworden, nicht leichter.

Denn die wirtschaftliche Seite der Entscheidung ist geblieben. Eine Gasheizung, die heute eingebaut wird, läuft zwanzig Jahre. Was sie in dieser Zeit kostet, hängt an Dingen, die im Wärmeplan und im CO2-Preis stehen, nicht im Gesetzblatt. Dieser Beitrag ordnet ein, was der Wärmeplan für Ihren Stadtteil tatsächlich aussagt und wann sich ein Wechsel rechnet.

Was im Wärmeplan steht, und was nicht

Der Wärmeplan ist eine Bestandsaufnahme mit Prognose. Ein Gutachten hat für ganz Bremen ermittelt, wo sich ein Wärmenetz wirtschaftlich tragen würde und wo nicht, heruntergebrochen auf sogenannte Baublöcke. Das Ergebnis für das Zieljahr 2038: Rund 36 Prozent des künftigen Wärmebedarfs sollen über Fern- und Nahwärme gedeckt werden. Davon entfallen 15,2 Prozent auf bereits bestehende Netze, 12,4 Prozent auf Verdichtung und Ausbau im Bereich West, Mitte und Ost sowie 8,3 Prozent auf neue Netze in Bremen Nord und Süd. Dafür wären rund 293 Kilometer Netz und Investitionen von etwa 900 Millionen Euro nötig.

Diese Zahl ist die eigentliche Nachricht für private Hauseigentümer. Auch im ambitionierten Ausbauszenario bleibt knapp zwei Drittel des Bremer Wärmebedarfs bei Lösungen, die im einzelnen Gebäude stehen. Wer heute in einem Einfamilienhaus wohnt und auf Fernwärme wartet, wartet statistisch gesehen auf etwas, das an seiner Straße sehr wahrscheinlich nicht ankommt.

Was der Plan dagegen ausdrücklich nicht tut: Er begründet keine Pflichten. Wer in einem ausgewiesenen Wärmenetzgebiet liegt, muss sich nicht anschließen. Die Wärmeversorgungsart bleibt frei wählbar.

Die Pflicht ist gefallen, die Rechnung bleibt

Am 29. Juli 2026 ist das Gebäudemodernisierungsgesetz in Kraft getreten und hat das Gebäudeenergiegesetz abgelöst. Die Vorgabe, dass eine neue Heizung zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden muss, ist ersatzlos gestrichen. Damit sind auch die Fristen hinfällig, die an die kommunale Wärmeplanung gekoppelt waren und über die im vergangenen Jahr viel geschrieben wurde. Das Betriebsverbot für alte Kessel ist ebenfalls entfallen.

Geblieben ist ein Kostenpfad. Für neu eingebaute Gas-, Öl- und Flüssiggasheizungen im Bestand gilt ab 2029 ein Mindestanteil klimafreundlicher Brennstoffe von 10 Prozent, ab 2030 sind es 15 Prozent, ab 2035 dann 30 Prozent und ab 2040 schließlich 60 Prozent. Diese Anteile müssen beschafft und bezahlt werden.

Dazu kommt der CO2-Preis. Im nationalen Emissionshandel liegt er 2026 in einem Korridor von 55 bis 65 Euro je Tonne. Der europäische Emissionshandel für Gebäude und Verkehr startet nach dem Beschluss vom November 2025 ein Jahr später als geplant, also 2028. Für die Zwischenzeit läuft das nationale System weiter, allerdings ohne festen Korridor. Planbarer ist die Entwicklung dadurch nicht geworden.

Interessant ist eine Nebenwirkung der Gesetzesänderung: Die 65 Prozent sind als gesetzliche Pflicht verschwunden, als Förderbedingung sind sie geblieben. Wer den KfW-Zuschuss für den Heizungstausch möchte, braucht weiterhin eine Anlage, die diese Schwelle erreicht.

Ob sich eine Wärmepumpe für Sie rechnet, finden Sie hier.

Drei Gebietstypen, drei unterschiedliche Konsequenzen

Der Wärmeplan teilt Bremen in drei Kategorien ein, dazu kommen Flächen, die noch nicht klassifiziert sind.

Wärmenetzgebiet. Ihr Baublock gilt als wahrscheinlich oder sehr wahrscheinlich geeignet für ein Fern- oder Nahwärmenetz. Das umfasst bestehende Netze ebenso wie Gebiete, in denen ein Netz in den kommenden Jahren entstehen könnte. Wichtig: Die konkrete Planung macht der Netzbetreiber, nicht die Stadt. Ob und wann ein Anschluss möglich ist, erfahren Sie nur dort. Solange diese Auskunft nicht vorliegt, ist Fernwärme keine Option, sondern eine Hoffnung.

Prüfgebiet. Für diesen Baublock konnte noch keine Versorgungsart zugeordnet werden. Die Wärmedichte ist hoch genug, dass sich ein Netz künftig lohnen könnte, unter heutigen wirtschaftlichen Bedingungen aber nicht. Bis spätestens 2028 sollen diese Gebiete im Rahmen der Fortschreibung genauer untersucht werden. Bis dahin sind Sie frei, und die Behörde selbst verweist für diese Lagen auf Luft- und Erdwärmepumpen.

Gebiet für dezentrale Wärmeversorgung. Ihr Baublock ist wahrscheinlich oder sehr wahrscheinlich für Luft- oder Erdwärmepumpen geeignet und für ein Netz nicht vorgesehen. Hier ist die Frage nach der Fernwärme beantwortet, und zwar mit Nein.

Eine vierte Variante lautet “für Wärmenetze noch nicht klassifiziert”. Sie bedeutet, dass sich unter heutigen Bedingungen kein wirtschaftlicher Netzausbau ergibt.

So finden Sie Ihren Baublock

Die Karten liegen im Bremer Geoportal unter geoportal.bremen.de/waermeplanung und sind ohne Anmeldung nutzbar. Fünf Karten sind hinterlegt: eine zu den Wärmeversorgungsgebieten, eine zu den Energieeinsparpotentialgebieten sowie drei Eignungskarten für Wärmenetze, Luftwärmepumpen und Erdwärmepumpen. Bewertet wird jeweils in vier Stufen von sehr wahrscheinlich geeignet bis sehr wahrscheinlich ungeeignet.

Eine Eigenheit sorgt regelmäßig für Verwirrung: Die kleinste dargestellte Einheit ist der Baublock, und dessen Grenze verläuft in der Straßenmitte. Die gegenüberliegende Straßenseite kann deshalb anders eingestuft sein als Ihre. Das ist kein Fehler in der Karte, sondern eine Folge der statistischen Zuschnitte. Für Ihr konkretes Haus ersetzt die Karte ohnehin keine Prüfung vor Ort.

Was die Schallkarten über Ihre Luftwärmepumpe verraten

Ein Detail des Wärmeplans wird selten erwähnt, ist für die Praxis aber das nützlichste: Die Eignung für Luftwärmepumpen wurde unter Berücksichtigung der Schallemissionen berechnet, und zwar in drei Varianten. Neben dem Grundfall gibt es Karten für Geräte, deren Emissionen um 5 beziehungsweise um 10 Dezibel gemindert sind, etwa durch Schallschutzhauben. Für die Gebietseinteilung wurde die mittlere Variante verwendet.

Im Klartext: Wenn Ihr Baublock in der Standardvariante als kritisch ausgewiesen ist, kann eine leisere Aufstellung die Bewertung kippen. Das ist genau die Stellschraube, an der wir in der Planung ansetzen, wenn der Abstand zum Nachbargrundstück knapp ist. Der Aufstellort gehört deshalb in die Planung und nicht auf die Montagecheckliste.

Für dicht bebaute Prüfgebiete nennt der Wärmeplan außerdem Anergienetze als Zwischenweg, also kalte Nahwärmenetze mit Vorlauftemperaturen von etwa 10 bis 25 Grad, bei denen jedes Gebäude eine eigene Wärmepumpe betreibt. In Bremen bereitet die Genossenschaft ErdwärmeDich Anergienetze eG ein Pilotprojekt im Bereich Humboldtstraße vor. Für Einzelgebäude ist das vorerst keine Option, für ganze Quartiere perspektivisch schon.

Wann Abwarten sinnvoll ist, und wann es teuer wird

Abwarten ist vertretbar, wenn Ihre Heizung zuverlässig läuft, Sie in einem Wärmenetzgebiet liegen und der Netzbetreiber Ihnen einen konkreten Anschlusstermin nennen kann. Ebenso, wenn eine umfassende Sanierung der Gebäudehülle unmittelbar bevorsteht, denn danach sieht die Heizlast anders aus.

In allen anderen Fällen arbeitet die Zeit gegen Sie, und zwar messbar. Seit dem 21. Juli 2026 gelten neue Fördersätze. Die Grundförderung liegt bei 30 Prozent, der Klimageschwindigkeitsbonus für den Austausch einer alten Heizung bei 16 Prozent. Dieser Bonus sinkt in Stufen: auf 12 Prozent ab Februar 2027, auf 8 Prozent ab August 2027, auf 4 Prozent ab Februar 2028 und auf null ab August 2028. Die förderfähigen Kosten für die erste Wohneinheit betragen 28.000 Euro und sinken ab 2027 halbjährlich weiter. Gedeckelt ist die Förderung bei 70 Prozent, für Haushalte mit niedrigem zu versteuerndem Einkommen bei 80 Prozent. Für das erste Quartal 2027 ist zudem eine Absenkung der Grundförderung auf 15 Prozent vorgesehen, flankiert von einem neuen Bonus für in der EU gefertigte Wärmepumpen.

Ein halbes Jahr Wartezeit kostet in dieser Konstellation schnell einen vierstelligen Betrag. Das ist der eigentliche Grund, jetzt zu rechnen, und nicht mehr eine Frist im Gesetz.

Häufig gestellte Fragen

Muss ich mich anschließen, wenn mein Stadtteil als Wärmenetzgebiet ausgewiesen ist? Nein. Die Einteilung begründet keinen Anschlusszwang. Die Wärmeversorgungsart bleibt frei wählbar.

Mein Baublock ist Prüfgebiet. Soll ich auf die Fortschreibung 2028 warten? Nur, wenn Ihre Heizung so lange durchhält und Sie auf die Förderstufen verzichten können. Rechnerisch verlieren Sie bis 2028 den gesamten Klimageschwindigkeitsbonus.

Gilt die 65-Prozent-Regel wirklich nicht mehr? Als gesetzliche Pflicht nicht. Als Bedingung für den KfW-Zuschuss sehr wohl. Wer gefördert werden möchte, braucht eine Anlage, die diese Schwelle erfüllt.

Darf ich noch eine Gasheizung einbauen? Ja. Ab 2029 gelten für neue Gas-, Öl- und Flüssiggasheizungen im Bestand aber steigende Mindestanteile klimafreundlicher Brennstoffe, beginnend bei 10 Prozent und ansteigend bis 60 Prozent ab 2040. Diese Anteile sind der teure Teil der Rechnung.

Die andere Straßenseite ist anders eingestuft als meine. Ist das ein Fehler? Nein. Die Grenze zwischen zwei Baublöcken verläuft in der Straßenmitte, deshalb können benachbarte Blöcke unterschiedliche Eignungen haben.

Die Entscheidung hängt an zwei Auskünften

Der Wärmeplan nimmt Ihnen die Entscheidung nicht ab, aber er engt sie sinnvoll ein. Zwei Auskünfte genügen für eine belastbare Grundlage: die Einstufung Ihres Baublocks im Geoportal und, falls diese auf ein Wärmenetz hindeutet, die Aussage des Netzbetreibers zu einem konkreten Anschlusstermin. Liegt beides nicht vor, ist die Frage praktisch entschieden, und es geht nur noch darum, wie gut die dezentrale Lösung geplant ist.

Wir schauen uns Ihren Baublock, Ihre Heizlast und Ihren Aufstellort gemeinsam an und sagen Ihnen ehrlich, was an Ihrem Haus funktioniert. Inklusive Förder-Check und ohne Vorauszahlung.

Jetzt Förder-Check starten

Stand: September 2026. Rechtslage, Förderkonditionen und Netzplanungen können sich ändern. Die Angaben zum Wärmeplan beziehen sich auf die im April 2026 veröffentlichte Fassung. Alle Angaben ohne Gewähr und ohne Anspruch auf Vollständigkeit, keine Garantie auf Förderzusage und keine Rechtsberatung.